#Wärmewinter

Was ist möglich?

#Wärmewinter: So lautet eine Initiative der Evangelischen Kirche und der Diakonie. Mit großen Sorgen sehen viele Menschen nach vorne: Was kostet mich der Strom? Wie warm kann ich es noch haben?

Als Kirche und Kirchengemeinde versuchen wir mit unseren Möglichkeiten, Menschen in sozialer Not zur Seite zu stehen.
Hilfe ist da. …

Sie muss nur in Anspruch genommen werden. Grundsätzlich gilt: Wer finanzielle Unterstützung bekommen kann, sollte sie auch in Anspruch nehmen.
Ich denke dabei an Menschen, die sehr wahrscheinlich Sozialleistungen bekommen könnten, sie aber nicht in Anspruch nehmen. „Ich will der Allgemeinheit nicht auf der Tasche liegen …“ „Ich habe mein ganzes Leben gearbeitet … und jetzt soll ich zum Sozialamt gehen? Nein!“
Solche oder ähnliche Gedanken habe ich schon zu hören bekommen. Außerdem schämt man sich, wenn man nun zum Amt gehen würde.

Ich kann es verstehen, ABER:

Wer darauf Anspruch hat, muss sich nicht schämen, Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen!
Genau dafür sind diese Sozialleistungen geschaffen! Sie dienen als Hilfe in der Not.

Wo finde ich Hilfe?

Wer sich beraten lassen möchte oder Unterstützung braucht, kann sie finden. ENTWEDER

* bei der Sozialarbeit des Kirchenkreises, einer Außenstelle des Diakonieverbandes (Katrin Rolf):
Harburger Str. 2, 21614 Buxtehude
Telefon: 04161 / 644446
Fax: 04161 / 644449
Mail:diakonieverband.buxtehude@evlka.de  ODER

* im Pfarramt (Andreas Hellmich):

Wir unterstützen gerne.

Gewisse finanzielle Hilfen sind hier vor Ort möglich. Bei einigen Fragen können wir vielleicht weiterhelfen oder wir organisieren Hilfe. Oder wir bemühen uns um Fahrdienste, wenn jemand zum Beispiel zur Beratung in der Diakonie möchte.

Auch Hilfe zum Ausfüllen von Anträgen lässt sich organisieren.

Alles bleibt kostenlos und vertraulich.

Finanzielle Hilfen

Im Internet gibt es eine sehr informative Seite der Diakonie:
www.diakonie.de/waermewinter

Auf der Internetseite werden unter anderem die staatlichen Hilfen bei höheren Energiekosten aufgeführt, die beantragt werden können. Die Informationen können auf Wunsch im Kirchenbüro abgeholt werden.

Zum Beispiel Kinderzuschlags-Berechtigte, Wohngeldberechtigte, Menschen mit Grundsicherungs-leistungen („Hartz IV“) können einen Antrag stellen, damit Heizkosten vom Jobcenter oder Sozialamt übernommen werden.

Und wer keine Sozialleistung erhält?

Auch hier gibt es Möglichkeiten, um unterstützt zu werden. Es lohnt sich, sich beraten zu lassen! Das gilt gerade auch für Rentner und Rentnerinnen.

Wichtig!

Der Antrag auf Kostenübernahme muss sofort gestellt werden, sobald eine Aufforderung zur Nachzahlung kommt.

Wenn Gasversorger bzw. Vermieter*in die monatlichen Abschläge für die Heizkosten deutlich erhöhen möchten: Nicht zustimmen!

Nur bei einer hohen Nachzahlung in einem Monat besteht eventuell die Möglichkeit der einmaligen Unterstützung durch das Jobcenter.

Sobald Sie merken, dass Sie die Kosten nicht bezahlen können, wenden Sie sich möglichst bald an die Sozialarbeit des Kirchenkreises.

 

Pastor Andreas Hellmich
An der Kirche 10
Bargstedt
Tel.: 04164-2327